§ 12 2. BMeldDÜV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 2015 in Kraft.
(2) Die Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom 31. Juli 1995 (BGBl. I S. 1011), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 5. November 2013 (BGBl. I S. 3920) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2015 außer Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.