§ 9 1. BMeldDÜV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 2015 in Kraft.

(2) Die Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1689), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2015 außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.