§ 6 BMDVDelegatAnO — Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmungen

Diese Anordnung tritt am 1. April 2024 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 4 bis 6 der BMVBS-Delegationsanordnung vom 6. August 2013 (BGBl. I S. 3243) außer Kraft. Auf vor dem 1. April 2024 eingeleitete Disziplinarverfahren sind weiterhin das Bundesdisziplinargesetz in der bis zum 31. März 2024 geltenden Fassung sowie die §§ 1 bis 3 der BMVBS-Delegationsanordnung vom 6. August 2013 (BGBl. I S. 3243) anzuwenden. Maßnahmen, die nach dem bisherigen Recht getroffen worden sind, bleiben rechtswirksam.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.