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Startseite › Gesetze › BLG › § 40
BLG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 19
  2. Sechster Abschnitt · Die Abgeltung
  3. § 20
  4. § 21
  5. § 22
  6. § 23
  7. § 24
  8. § 25
  9. § 26
  10. § 27
  11. § 28
  12. § 29
  13. § 30
  14. § 31
  15. § 32
  16. § 33
  17. Siebenter Abschnitt · Verjährung
  18. § 34
  19. Zweiter Teil · Verfahren
  20. Erster Abschnitt · Durchführung der Anforderung
  21. § 35
  22. § 36
  23. § 37
  24. § 38
  25. § 39
  26. § 40
  27. § 41
  28. § 42
  29. § 43
  30. § 44
  31. § 45
  32. § 46
  33. § 47
  34. § 48
  35. Zweiter Abschnitt · Festsetzung von Entschädigung und Ersatzleistung
  36. § 49
  37. § 50
  38. § 51
  39. § 52
  40. § 53
  41. § 54
  42. § 55
  43. § 56
  44. § 57
  45. § 58
  46. § 59
  47. § 60
  48. § 61
  49. § 62
  50. § 63
  51. § 64
Bundesleistungsgesetz

§ 40 BLG

Leistungsvorbereitungen nach § 16 sind schriftlich anzufordern.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 39
Inhaltsverzeichnis
BLG
Nächste Vorschrift →
§ 41

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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