§ 8 BLES — Schriftliches Verfahren
Eine Beschlußfassung des Verwaltungsrates im schriftlichen Verfahren ist zulässig. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.