Inhaltsübersicht BKrFQG
Abschnitt 1
Anwendungsbereich
§ 1Anwendungsbereich
Abschnitt 2
Qualifikation, Weiterbildung
§ 2Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation
§ 3Mindestalter und Qualifikation der Fahrer
§ 4Besitzstand
§ 5Weiterbildung
§ 6Ausbildungs- und Prüfungsort
§ 7Nachweis der Qualifikation
§ 8Pflicht zum Mitführen des Nachweises
Abschnitt 3
Ausbildungsstätten
§ 9Anerkennung von Ausbildungsstätten
§ 10Widerruf der Anerkennung, Untersagung der Tätigkeit
§ 11Überwachung anerkannter Ausbildungsstätten
Abschnitt 4
Berufskraftfahrerqualifikationsregister
§ 12Berufskraftfahrerqualifikationsregister
§ 13Registerführende Behörde
§ 14Inhalt des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters
§ 15Datenübermittlung an den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
§ 16Datenerhebung, -speicherung und -verwendung durch den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
§ 17Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
§ 18Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden
§ 19Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch die zuständigen Stellen und die Ausbildungsstätten
§ 20Überwachungsbefugnis des Kraftfahrt-Bundesamtes
§ 21Datenübermittlung an inländische Behörden und Stellen
§ 22Datenübermittlung an Behörden in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und an Behörden in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 23Ausführungsregeln für das automatisierte Verfahren
§ 24Zulässigkeit der Datenübermittlung im automatisierten Verfahren
§ 25Auskunftspflicht gegenüber Fahrern
§ 26Löschung der Daten
Abschnitt 5
Schlussbestimmungen
§ 27Verordnungsermächtigung
§ 28Bußgeldvorschriften
§ 29(weggefallen)
§ 30Übergangsvorschriften
AnlageListe über die Zuordnung der Stadt- und Landkreise zum städtischen oder ländlichen Raum
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.