XVII. BKOrgErl 2025

Dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes werden übertragen

1.

aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeiten für Sportpolitik sowie für das Themenfeld Ehrenamt;

2.

aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Zuständigkeit für die Engagementpolitik.Diese Zuständigkeiten werden von einer Staatsministerin beim Bundeskanzler wahrgenommen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.