VI. BKOrgErl 2025
Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeiten der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration einschließlich des Arbeitsstabes sowie der Beauftragten für Antirassismus übertragen, zusammengeführt und von einer Staatsministerin wahrgenommen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.