V. BKOrgErl 2002
Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer übertragen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.