IV. BKOrgErl 2002
Dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen (künftig: Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration) zugeordnet.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.