I. BKOrgErl 1989

Der Bundesnachrichtendienst wird dem Chef des Bundeskanzleramtes unterstellt. Dessen Vertreter ist ein Staatssekretär oder ein Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.