(XXXX) BKOrgErl1995-07Bek

Nachstehend mache ich in Vertretung des Chefs des Bundeskanzleramtes den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 18. Juli 1995 bekannt, der mit Wirkung vom 19. Juli 1995 in Kraft tritt:

"Gemäß § 9 der Geschäftsordnung ordne ich mit sofortiger Wirkung folgendes an:

Dem Bundesministerium des Innern wird aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeit für die Übereinkommen von Schengen übertragen."

Der Staatsminister beim Bundeskanzler

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.