Anlage 2 Bio-AHVV — (zu § 13 Absatz 3)Musterzertifikat
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 265, S. 14 - 17)
Musterzertifikat bei Auszeichnung nach § 8 Absatz 2 und 3
Musterzertifikat ohne Auszeichnung nach § 8 Absatz 2 und 3
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.