Anhang IX BinSchUO — (zu § 33 Absatz 2 Satz 1, § 34 Absatz 2 und Anhang II § 7.01 Nummer 4)Für die Beförderung von mehr als 12 bis zu höchstens 35 Fahrgästen durch Fahrgastboote zugelassene Fahrtgebiete
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1552 - 1553;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)(Text siehe: BinSchUO2018Anh IX)
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