§ 2.05 BinSchUO2018Anh II — Festigkeit des Wagendecks
Bei Wagenfähren muss der Antragsteller durch eine Berechnung die Festigkeit des Wagendecks nachweisen. Für die Berechnung ist eine Belastung mit den zulässigen Landfahrzeugen, die sich aus den Stabilitätsberechnungen ergeben, zugrunde zu legen. Als Ergebnis der Festigkeitsberechnung ist festzulegen:
a)
die zulässige Achslast einer Einzelachse von Landfahrzeugen in Tonnen (t),
b)
die zulässige Achslast einer Doppelachse von Landfahrzeugen in Tonnen (t).
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.