Inhaltsübersicht BinSchKapAusbV

Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§  2Dauer der Berufsausbildung

§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§  4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild

§  5Ausbildungsplan

Abschnitt 2

Abschlussprüfung

§  6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

§  7Inhalt des Teiles 1

§  8Prüfungsbereich des Teiles 1

§  9Inhalt des Teiles 2

§ 10Prüfungsbereiche des Teiles 2

§ 11Prüfungsbereich „Planen von Reisen“

§ 12Prüfungsbereich „Durchführen von Reisen“

§ 13Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

§ 14Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 15Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 3

Schlussvorschriften

§ 16Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 17Inkrafttreten

Anlage 1Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin

Anlage 2Inhalte des Prüfungsbereichs „Planen von Reisen“

Anlage 3Inhalte des Prüfungsbereichs „Durchführen von Reisen“

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.