Anlage 2 BinSchKapAusbV — (zu § 11 Absatz 1)Inhalte des Prüfungsbereichs „Planen von Reisen“

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 288 - 289)

Die folgenden Prüfungselemente entsprechen den Elementen nach Anhang II Abschnitt IV Anlage 1 der Delegierten Richtlinie (EU) 2020/12 der Kommission vom 2. August 2019 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Standards für Befähigungen und entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten, für praktische Prüfungen, für die Zulassung von Simulatoren und für die medizinische Tauglichkeit (ABl. L 6 vom 10.1.2020, S. 15).

Lfd.

Nr.PrüfungselementeKategorie

I-II

123

 1auf europäischen Binnenwasserstraßen mit Schleusen und Schiffshebewerken gemäß den Frachtverträgen mit dem Spediteur navigierenI

 2die ökonomischen und ökologischen Aspekte des Fahrzeugbetriebs für eine effiziente und umweltfreundliche Nutzung des Fahrzeugs berücksichtigenII

 3den technischen Bauwerken und Profilen der Wasserstraßen Rechnung tragen und Vorsichtsmaßnahmen ergreifenI

 4eine sichere Besatzung des Fahrzeugs gemäß den anwendbaren Vorschriften sicherstellenI

 5für einen sicheren Zugang zum Fahrzeug sorgenII

 6die Grundsätze des Schiffsbaus in der Binnenschifffahrt beachtenII

 7die Konstruktion von Fahrzeugen und ihr Verhalten im Wasser, insbesondere im Hinblick auf Stabilität und Festigkeit, unterscheidenII

 8die Bauteile des Fahrzeugs und die Schadenskontrolle und -analyse verstehenII

 9Maßnahmen zum Schutz der Wasserdichtigkeit des Fahrzeugs ergreifenI

10die Funktionen der Fahrzeugausrüstung verstehenII

11die speziellen Anforderungen bei der Beförderung von Ladung und Fahrgästen beachtenI

12die einschlägigen nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften, Codes und Standards für die Beförderung von Ladung verstehenII

13Staupläne unter Berücksichtigung von Kenntnissen über das Laden von Ladungen und Ballastsysteme erstellen, um die Belastung des Schiffskörpers in annehmbaren Grenzen zu haltenI

14die Be- und Entladevorgänge im Hinblick auf eine sichere Beförderung kontrollierenI

15verschiedene Güter und deren Eigenschaften unterscheiden, um ein sicheres Laden der Güter nach dem Stauplan zu überwachen und zu gewährleistenII

16die Auswirkungen von Ladung und Ladevorgängen auf Trimmlage und Stabilität beachtenI

17die effektive Tonnage des Fahrzeugs überprüfen, Stabilitäts- und Trimmdiagramme sowie Geräte zur Festigkeitsberechnung, einschließlich automatischer datenbasierter Ausrüstung (ADB-Ausrüstung), zur Überprüfung von Stauplänen verwendenI

18die einschlägigen nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften, Codes und Standards für die Beförderung von Fahrgästen verstehenII

19Sicherheitsübungen gemäß der Sicherheitsrolle organisieren und überwachen, um ein sicheres Verhalten in möglichen Gefahrensituationen zu gewährleistenII

20mit Fahrgästen in Notsituationen kommunizierenI

21eine Analyse der Gefahren an Bord bezüglich der Beschränkung des Zugangs für Fahrgäste festlegen und überwachen sowie ein wirksames Bordschutzsystem erstellen, um unbefugten Zutritt zu verhindernII

22Berichte von Fahrgästen (d. h. über unvorhergesehene Ereignisse, Beleidigungen, Vandalismus) analysieren, um angemessen zu reagierenII

23mögliche Schäden an elektrischen und elektronischen Geräten an Bord verhütenII

24technische und interne Dokumentation auswertenII

25ein sicheres Verhalten der Besatzungsmitglieder in Bezug auf die Verwendung von Werk- und Zusatzstoffen gewährleistenII

26Arbeitsaufträge so festlegen, überwachen und kontrollieren, dass die Besatzungsmitglieder in der Lage sind, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten eigenständig durchzuführenII

27Materialien und Werkzeug unter Berücksichtigung des Gesundheits- und Umweltschutzes kaufen und prüfenII

28sicherstellen, dass Drähte und Seile den Angaben des Herstellers und ihrem Verwendungszweck entsprechend eingesetzt werdenII

29die nationale, europäische und internationale Sozialgesetzgebung anwendenII

30ein striktes Alkohol- und Drogenverbot durchsetzen und bei Verstößen angemessen reagieren, Verantwortung übernehmen und die Folgen von Fehlverhalten aufzeigenII

31die Beschaffung und Zubereitung von Mahlzeiten an Bord organisierenII

32nationale und internationale Rechtsvorschriften anwenden und geeignete Maßnahmen für Gesundheitsschutz und Unfallverhütung ergreifenII

33die Gültigkeit des Zeugnisses des Fahrzeugs und anderer für das Fahrzeug und dessen Betrieb relevanter Dokumente kontrollieren und überwachenI

34die Sicherheitsvorschriften bei allen Arbeitsabläufen durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen einhalten, um Unfälle zu vermeidenI

35alle für die Reinigung geschlossener Räume erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen vor dem Öffnen, Betreten und Reinigen dieser Räume durch andere Personen kontrollieren und überwachenII

36Rettungsmittel und die korrekte Anwendung persönlicher Schutzausrüstung kontrollierenII

37Vorbereitungen für Rettungspläne für verschiedene Arten von Notfällen einleitenII

38Vorsichtsmaßnahmen gegen Umweltverschmutzung ergreifen und entsprechende Ausrüstung verwendenII

39die Umweltschutzgesetze anwendenII

40Geräte und Materialien wirtschaftlich und umweltfreundlich einsetzenII

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.