§ 14 BHV1V — Übergangsvorschriften

§ 3 Absatz 1 Satz 3 ist mit Ablauf des 31. Dezember 2005 nicht mehr anzuwenden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.