§ 12 BGVPLTErG — Vorstand
Die am 31. Dezember 2015 amtierenden Mitglieder des Vorstandes der Unfallkasse Post und Telekom und des Vorstandes der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft werden Mitglieder des Vorstandes der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation. Das Gleiche gilt für die am 31. Dezember 2015 amtierenden stellvertretenden Mitglieder der in Satz 1 genannten Vorstände.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.