§ 43 BGBEG — Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld

Wenn die zum Tode führende Verletzung nach dem 22. Juli 2017 eingetreten ist, sind die durch das Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2421) geänderten Vorschriften in folgenden Gesetzen anzuwenden:

1.

Bürgerliches Gesetzbuch,

2.

Arzneimittelgesetz,

3.

Gentechnikgesetz,

4.

Produkthaftungsgesetz,

5.

Umwelthaftungsgesetz,

6.

Atomgesetz,

7.

Straßenverkehrsgesetz und

8.

Haftpflichtgesetz.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.