§ 541 BGB — Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch
Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.