§ 4a BFStrMG — Europäischer elektronischer Mautdienst
Das Mautsystem nach diesem Gesetz ist ein elektronisches Mautsystem im Sinne des § 1 Absatz 1 des Mautsystemgesetzes.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.