Art 14 BetrVRG — Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Für im Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehende Betriebsräte gilt Artikel 1 Nr. 8, 13 und 35 Buchstabe a erst bei deren Neuwahl.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.