BetrVRG

Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes

Ausfertigungsdatum:
23.07.2001
Fundstelle:
BGBl I 2001, 1852
Stand:
20260506175548
Art 13

Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung kann den Wortlaut des Betriebsverfassungsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Art 14

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Für im Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehende Betriebsräte gilt Artikel 1 Nr. 8, 13 und 35 Buchstabe a erst bei deren Neuwahl.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.