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Startseite › Gesetze › BetrVG › § 122
BetrVG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 106 Wirtschaftsausschuss
  2. § 107 Bestellung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses
  3. § 108 Sitzungen
  4. § 109 Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
  5. § 109a Unternehmensübernahme
  6. § 110 Unterrichtung der Arbeitnehmer
  7. Zweiter Unterabschnitt · Betriebsänderungen
  8. § 111 Betriebsänderungen
  9. § 112 Interessenausgleich über die Betriebsänderung, Sozialplan
  10. § 112a Erzwingbarer Sozialplan bei Personalabbau, Neugründungen
  11. § 113 Nachteilsausgleich
  12. Fünfter Teil · Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten
  13. Erster Abschnitt · Seeschifffahrt
  14. § 114 Grundsätze
  15. § 115 Bordvertretung
  16. § 116 Seebetriebsrat
  17. Zweiter Abschnitt · Luftfahrt
  18. § 117 Geltung für die Luftfahrt
  19. Dritter Abschnitt · Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften
  20. § 118 Geltung für Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften
  21. Sechster Teil · Straf- und Bußgeldvorschriften
  22. § 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder
  23. § 120 Verletzung von Geheimnissen
  24. § 121 Bußgeldvorschriften
  25. Siebenter Teil · Änderung von Gesetzen
  26. § 122
  27. § 123
  28. § 124
  29. Achter Teil · Übergangs- und Schlussvorschriften
  30. § 125 Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz
  31. § 126 Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen
  32. § 127 Verweisungen
  33. § 128 Bestehende abweichende Tarifverträge
  34. § 129 Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
  35. § 130 Öffentlicher Dienst
  36. § 131 (Berlin-Klausel)
  37. § 132
Betriebsverfassungsgesetz

§ 122 BetrVG

(Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)

(gegenstandslos)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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§ 121
Bußgeldvorschriften
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BetrVG
Nächste Vorschrift →
§ 123

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.