Anlage 3 BetrPrämDurchfG — (zu § 6 Abs. 1)Berechnungsverfahren zur Bestimmung des Wertes der Zahlungsansprüche im Zeitablauf

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1727)

Berechnungsformel: Yt = Z + [xt * (S - Z)]

wobei:

Yt:

Wert eines Zahlungsanspruchs im jeweiligen Anpassungsjahr

S:

Startwert (Wert des Zahlungsanspruchs im Jahr 2009, erhöht ab dem Jahr 2010 um den zusätzlichen betriebsindividuellen Tabakbetrag)

Z:

Zielwert (Wert des Zahlungsanspruchs ab dem Zieljahr)

xt:

Angleichungsfaktor für das jeweilige Anpassungsjahr

Der Faktor xt hat folgende Werte:

für das Jahr 2009:

1,00

für das Jahr 2010:

0,90

für das Jahr 2011:

0,70

für das Jahr 2012:

0,40

ab dem Jahr 2013:

0,00

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.