Anlage 3 BetrPrämDurchfG — (zu § 6 Abs. 1)Berechnungsverfahren zur Bestimmung des Wertes der Zahlungsansprüche im Zeitablauf
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1727)
Berechnungsformel: Yt = Z + [xt * (S - Z)]
wobei:
Yt:
Wert eines Zahlungsanspruchs im jeweiligen Anpassungsjahr
S:
Startwert (Wert des Zahlungsanspruchs im Jahr 2009, erhöht ab dem Jahr 2010 um den zusätzlichen betriebsindividuellen Tabakbetrag)
Z:
Zielwert (Wert des Zahlungsanspruchs ab dem Zieljahr)
xt:
Angleichungsfaktor für das jeweilige Anpassungsjahr
Der Faktor xt hat folgende Werte:
für das Jahr 2009:
1,00
für das Jahr 2010:
0,90
für das Jahr 2011:
0,70
für das Jahr 2012:
0,40
ab dem Jahr 2013:
0,00
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.