Anlage 2 BetrPrämDurchfG — (zu § 5 Abs. 3 Nr. 2)Verhältnis des Wertes des flächenbezogenen Betrages je Hektar förderfähige Fläche, die am 15. Mai 2003 als Dauergrünland genutzt wurde, bezogen auf den Wert des flächenbezogenen Betrages je Hektar für die sonstigen förderfähigen Flächen

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1727)

RegionWertverhältnis

sonstige förderfähige FlächenDauergrünland

Baden-Württemberg10,177

Bayern10,296

Brandenburg und Berlin10,254

Hessen10,145

Mecklenburg-Vorpommern10,194

Niedersachsen und Bremen10,391

Nordrhein-Westfalen10,392

Rheinland-Pfalz10,175

Saarland10,192

Sachsen10,209

Sachsen-Anhalt10,158

Schleswig-Holstein und Hamburg10,262

Thüringen10,180

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.