§ 1 3. BetrAVStatVO — Anordnung als Bundesstatistik
Über Art und Umfang der betrieblichen Altersversorgung werden in den Jahren 1990 und 1991 zwei Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.