Anlage IB BesÜV2Bek 1994-09-10 — (Anlage V des BBesG) Gültig ab 1. Oktober 1994 nur für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 16 sowie für die Bundesbesoldungsordnungen B, C und R
(Inhalt: Nicht erfaßte Tabelle,
Fundstelle: BGBl. I 1994, 2580)
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