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Startseite › Gesetze › BerlinFG 1990 › § 13
BerlinFG 1990
  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt I · Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer und bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag, Gewährung einer Investitionszulage
  3. Art I · Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer
  4. § 1 Kürzungsanspruch des Berliner Unternehmers
  5. § 1a Kürzungsanspruch für Innenumsätze
  6. § 2
  7. § 3 Beschränkung auf den Unternehmensbereich
  8. § 4 Ausnahmen, Einschränkungen
  9. § 5 Berliner Unternehmer, westdeutscher Unternehmer
  10. § 6 Herstellung in Berlin (West)
  11. § 6a Berliner Wertschöpfungsquote
  12. § 6b Begriffe
  13. § 6c Berliner Vorleistungen
  14. § 7 Bemessungsgrundlage
  15. § 8
  16. § 9 Versendungs- und Beförderungsnachweis
  17. § 10 Buchmäßiger Nachweis
  18. § 11 Verfahren bei der Kürzung
  19. § 12 Wegfall der Kürzungsansprüche
  20. § 13
  21. Art II · Vergünstigungen bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag
  22. § 13a
  23. § 14 Erhöhte Absetzungen für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
  24. § 14a Erhöhte Absetzungen für Mehrfamilienhäuser
  25. § 14b Erhöhte Absetzungen für Modernisierungsmaßnahmen bei Mehrfamilienhäusern
  26. § 14c Erhöhte Absetzungen für Baumaßnahmen an Gebäuden zur Schaffung neuer Mietwohnungen
  27. § 14d Erhöhte Absetzungen für Wohnungen mit Sozialbindung
  28. § 15 Erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
  29. § 15a Verluste bei beschränkter Haftung
  30. § 15b Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus
  31. § 16 Steuerermäßigung für Darlehen zur Finanzierung von betrieblichen Investitionen
  32. § 17 Steuerermäßigung für Darlehen zur Finanzierung von Baumaßnahmen
  33. § 18 Anwendung der §§ 16 und 17 durch Arbeitnehmer
  34. Art III · Investitionszulage
  35. § 19 Investitionszulage für Investitionen in Berlin (West)
  36. § 20 Verfolgung von Straftaten nach § 264 des Strafgesetzbuches
  37. Abschnitt II · Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen
  38. Art IV · Einkommensteuer (Lohnsteuer) und Körperschaftsteuer
  39. § 21 Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
  40. § 22 Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer bei Zuzug von Arbeitnehmern
  41. § 23 Einkünfte aus Berlin (West)
  42. § 24 Behandlung von Organgesellschaften und verbundenen Unternehmen
  43. § 25 Berechnung der Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
  44. § 26 Ermäßigung der Lohnsteuer
  45. § 27 Ermittlung der Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals unbeschränkt steuerpflichtiger Körperschaften
  46. Art V · Vergünstigung für Arbeitnehmer in Berlin (West)
  47. § 28 Vergünstigung durch Zulagen
  48. § 29 Ergänzende Vorschriften
  49. § 29a Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung
  50. Art VI · Ermächtigungsvorschriften
  51. § 30
  52. Abschnitt III · Schlußvorschriften
  53. § 31 Anwendungsbereich
  54. § 32 Ermächtigung
  55. Abschnitt IV · Berlin-Klausel
  56. § 33
Gesetz zur Förderung der Berliner Wirtschaft

§ 13 BerlinFG 1990

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Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 12
Wegfall der Kürzungsansprüche
Inhaltsverzeichnis
BerlinFG 1990
Nächste Vorschrift →
§ 13a

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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