§ 11 BergtechAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 2 in der Fachrichtung „Tiefbautechnik“
Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung „Tiefbautechnik“ findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Bergbautechnische Prozesse,
2.
Bergbautechnik und Bergrecht,
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.