§ 11 BergtechAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 2 in der Fachrichtung „Tiefbautechnik“

Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung „Tiefbautechnik“ findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.

Bergbautechnische Prozesse,

2.

Bergbautechnik und Bergrecht,

3.

Wirtschafts- und Sozialkunde.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.