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BEHG
  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  4. § 1 Zweck des Gesetzes
  5. § 2 Anwendungsbereich
  6. § 3 Begriffsbestimmungen
  7. Abschnitt 2 · Mengenplanung
  8. § 4 Jährliche Emissionsmengen
  9. § 5 Flexibilisierungsinstrumente nach der EU-Klimaschutzverordnung
  10. Abschnitt 3 · Grundpflichten der Verantwortlichen
  11. § 6 Überwachungsplan, vereinfachter Überwachungsplan
  12. § 7 Ermittlung und Bericht über Brennstoffemissionen
  13. § 8 Abgabe von Emissionszertifikaten
  14. Abschnitt 4 · Emissionszertifikate, Veräußerung und Register
  15. § 9 Emissionszertifikate
  16. § 10 Veräußerung von Emissionszertifikaten
  17. § 11 Ausgleich indirekter Belastungen
  18. § 12 Nationales Emissionshandelsregister
  19. Abschnitt 5 · Gemeinsame Vorschriften
  20. § 13 Zuständigkeiten
  21. § 14 Überwachung, Datenübermittlung; Verordnungsermächtigung
  22. § 15 Prüfstellen
  23. § 16 Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen
  24. § 17 Elektronische Kommunikation
  25. § 18 Änderung der Identität oder Rechtsform des Verantwortlichen
  26. § 19 Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
  27. Abschnitt 6 · Sanktionen
  28. § 20 Durchsetzung der Berichtspflicht
  29. § 21 Durchsetzung der Abgabepflicht
  30. § 22 Bußgeldvorschriften
  31. Abschnitt 7 · Evaluierung
  32. § 23 Erfahrungsbericht
  33. Abschnitt 8 · Schlussvorschriften
  34. § 24 Übergangsbestimmungen
  35. Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1)Brennstoffe
  36. Anlage 2 (zu § 7 Absatz 2)Brennstoffe für die Emissionsberichterstattung in den Jahren 2021 und 2022
Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen

Eingangsformel BEHG

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
BEHG
Nächste Vorschrift →
Inhaltsübersicht

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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