Anlage 1 3. DV-BEG — zu den §§ 12 und 21 der 3.DV-BEG Einkommensübersicht

(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle

Fundstelle: BGBl. I 1983, 118 bis 119)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.