§ 32 3. DV-BEG — Berücksichtigung anderweitigen Einkommens
Für die Berücksichtigung des durch anderweitige Verwertung der Arbeitskraft erzielten Einkommens findet § 17 entsprechende Anwendung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.