§ 16 BeamtVG — Allgemeines

Die Hinterbliebenenversorgung (§§ 17 bis 28) umfasst

1.

Bezüge für den Sterbemonat,

2.

Sterbegeld,

3.

Witwengeld,

4.

Witwenabfindung,

5.

Waisengeld,

6.

Unterhaltsbeiträge,

7.

Witwerversorgung.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.