§ 16 BeamtVG — Allgemeines
Die Hinterbliebenenversorgung (§§ 17 bis 28) umfasst
1.
Bezüge für den Sterbemonat,
2.
Sterbegeld,
3.
Witwengeld,
4.
Witwenabfindung,
5.
Waisengeld,
6.
Unterhaltsbeiträge,
7.
Witwerversorgung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.