Anlage 13 BBhV — (zu § 41 Absatz 1 Satz 3)Nach § 41 Absatz 1 Satz 3 beihilfefähige Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 885;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

1Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen

1.1Telemedizinische Betreuung (Telemonitoring) bei chronischer Herzinsuffizienz

1.2Früherkennungsuntersuchungen

1.2.1U 10 bei Personen, die das siebte, aber noch nicht das neunte Lebensjahr vollendet haben

1.2.2U 11 bei Personen, die das neunte, aber noch nicht das elfte Lebensjahr vollendet haben

1.2.3J 2 bei Personen, die das 16., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben

2Schutzimpfungen

2.1Frühsommer-Meningoenzephalitis-(FSME-)Schutzimpfungen ohne Einschränkungen

2.2Grippeschutzimpfungen ohne Einschränkungen

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.