§ 4 BBankLV — Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst

Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst wird in einem Studiengang an der Hochschule der Deutschen Bundesbank durchgeführt. § 13 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt im Übrigen unberührt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.