Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › BBankG › § 28
BBankG
  1. Erster Abschnitt · Rechtsform und Aufgabe
  2. § 1
  3. § 2 Rechtsform, Grundkapital und Sitz
  4. § 3 Aufgaben
  5. § 4 Beteiligungen
  6. Zweiter Abschnitt · Organisation
  7. (XXXX) §§ 5 und 6 (weggefallen)
  8. § 7 Vorstand
  9. § 8 Hauptverwaltungen
  10. § 9 Beiräte bei den Hauptverwaltungen
  11. § 10 Filialen
  12. § 11 Vertretung
  13. Dritter Abschnitt · Bundesregierung und Bundesbank
  14. § 12 Verhältnis der Bank zur Bundesregierung
  15. § 13 Zusammenarbeit
  16. Vierter Abschnitt · Währungspolitische Befugnisse
  17. § 14 Notenausgabe
  18. (XXXX) §§ 15 und 16 (weggefallen)
  19. § 17
  20. § 18 Statistische Erhebungen
  21. Fünfter Abschnitt · Geschäftskreis
  22. § 19 Geschäfte mit Kreditinstituten und anderen Marktteilnehmern
  23. § 20 Geschäfte mit öffentlichen Verwaltungen
  24. § 21
  25. § 22 Geschäfte mit jedermann
  26. § 23 Bestätigung von Schecks
  27. § 24
  28. § 25 Andere Geschäfte
  29. (XXXX) §§ 25a bis 25d (weggefallen)
  30. Sechster Abschnitt · Jahresabschluss, Kostenrechnung, Gewinnverteilung
  31. § 26 Jahresabschluss, Kostenrechnung
  32. § 27 Gewinnverteilung
  33. § 28
  34. Siebenter Abschnitt · Allgemeine Bestimmungen
  35. § 29 Sonderstellung der Deutschen Bundesbank
  36. § 30 Urkundsbeamte
  37. § 31 Rechtsverhältnisse der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Deutschen Bundesbank; Verordnungsermächtigungen
  38. § 32 Schweigepflicht
  39. § 33 Veröffentlichungen
  40. § 34
  41. Achter Abschnitt · Strafbestimmungen und Vorschriften über das Anhalten von Falschgeld
  42. § 35 Unbefugte Ausgabe und Verwendung von Geldzeichen
  43. § 36 Anhalten von Falschgeld sowie unbefugt ausgegebener Geldzeichen
  44. § 36a Verordnungsermächtigung
  45. § 37 Einziehung
  46. § 37a Auskünfte und Prüfungen, Untersagung der Wiederausgabe von Banknoten
  47. Neunter Abschnitt · Übergangs- und Schlußbestimmungen
  48. § 38 Übergangsvorschrift für die Mitglieder der Organe der Bank
  49. § 39 Übergangsvorschrift für die Vorstände der Landeszentralbanken und die Beiräte
  50. § 40 Änderung der Dienstverhältnisse
  51. § 41 Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
  52. § 42 Ausgabe von Liquiditätspapieren offenen Markt
  53. § 43
  54. § 44 Auflösung
  55. § 45 Weitere Übergangsvorschriften
  56. § 47
Gesetz über die Deutsche Bundesbank

§ 28 BBankG

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 27
Gewinnverteilung
Inhaltsverzeichnis
BBankG
Nächste Vorschrift →
§ 29
Sonderstellung der Deutschen Bundesbank

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Dabei kann eine Übermittlung von Daten in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TTDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Cookies und Pixel von Werbepartnern (z. B. Meta, Google Ads), um dir relevantere Werbung außerhalb dieser Seite zu zeigen und Conversions zu messen. Daten werden in die USA übertragen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.