§ 3 BAW/BAFAG — Bezeichnung des Bundesausfuhramtes
Das Bundesausfuhramt erhält die Bezeichnung "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)".
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.