Anlage 4 BArtSchV — (zu § 6 Abs. 1 Satz 2) Muster für das Aufnahme- und Auslieferungsbuch nach § 6 Abs. 1 Satz 2

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 289

Lfd. Nummer
Eingangstag
Bezeichnung der im Bestand vorhandenen oder übernommenen Tiere oder Pflanzen nach Art, Zahl, ggf. Kennzeichen und ggf. Bezeichnung der artenschutzrechtlich zum Besitz berechtigenden Dokumente
Name und genaue Anschrift des Einlieferers oder der sonstigen Bezugsquellen
Abgangstag
Name und genaue Anschrift des Empfängers oder Art des sonstigen Abganges

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.