Anlage 3 BargeldPrüfV — Meldung statistischer Daten an die Deutsche Bundesbank nach § 3 der Bargeldprüfungsverordnung – Operationale Daten – Auslagerung

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2711)

Name des Meldepflichtigen (Bargeldakteur)

BMS-Kundennummer

Name des Auslagerungsunternehmens

BMS-Kundennummer des Auslagerungsunternehmens (sofern bekannt)

Berichtszeitraum:

Operationale Daten zu den beschäftigtenbedienten Systemen des Auslagerungsunternehmens

Anzahl der für den Meldepflichtigen (Bargeldakteur) bearbeiteten Banknotendavon: Anzahl der an den Meldepflichtigen (Bargeldakteur) abgegebenen Banknoten

(Hinweis: Bei der Bundesbank eingezahlte Banknoten sind hier nicht auszuweisen.)davon: Anzahl nicht umlauffähiger Banknoten

  5 €

 10 €

 20 €

 50 €

100 €

200 €

500 €

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.