Anlage 3 BargeldPrüfV — Meldung statistischer Daten an die Deutsche Bundesbank nach § 3 der Bargeldprüfungsverordnung – Operationale Daten – Auslagerung
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2711)
Name des Meldepflichtigen (Bargeldakteur)
BMS-Kundennummer
Name des Auslagerungsunternehmens
BMS-Kundennummer des Auslagerungsunternehmens (sofern bekannt)
Berichtszeitraum:
Operationale Daten zu den beschäftigtenbedienten Systemen des Auslagerungsunternehmens
Anzahl der für den Meldepflichtigen (Bargeldakteur) bearbeiteten Banknotendavon: Anzahl der an den Meldepflichtigen (Bargeldakteur) abgegebenen Banknoten
(Hinweis: Bei der Bundesbank eingezahlte Banknoten sind hier nicht auszuweisen.)davon: Anzahl nicht umlauffähiger Banknoten
5 €
10 €
20 €
50 €
100 €
200 €
500 €
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.