Anlage 2 BargeldPrüfV — Meldung statistischer Daten an die Deutsche Bundesbank nach § 3 der Bargeldprüfungsverordnung – Operationale Daten –

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2710)

Name des Meldepflichtigen (Bargeldakteur)

BMS-Kundennummer

Berichtszeitraum:

1.

Operationale Daten zu kundenbedienten Systemen

Anzahl der bearbeiteten Banknotendavon: Anzahl der an Kunden wieder ausgegebenen Banknoten

(Hinweis: Bei der Bundesbank eingezahlte Banknoten sind hier nicht auszuweisen.)davon: Anzahl nicht umlauffähiger Banknoten

  5 €

 10 €

 20 €

 50 €

100 €

200 €

500 €

2.

Operationale Daten zu beschäftigtenbedienten Systemen

Anzahl der bearbeiteten Banknotendavon: Anzahl der an Kunden wieder ausgegebenen Banknoten

(Hinweis: Bei der Bundesbank eingezahlte Banknoten sind hier nicht auszuweisen.)davon: Anzahl nicht umlauffähiger Banknoten

  5 €

 10 €

 20 €

 50 €

100 €

200 €

500 €

3.

Anzahl der durch kundenbediente Systeme und Geldautomaten ausgegebenen Euro-Banknoten

Stück Banknoten

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.