Anlage 2 BargeldPrüfV — Meldung statistischer Daten an die Deutsche Bundesbank nach § 3 der Bargeldprüfungsverordnung – Operationale Daten –
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2710)
Name des Meldepflichtigen (Bargeldakteur)
BMS-Kundennummer
Berichtszeitraum:
1.
Operationale Daten zu kundenbedienten Systemen
Anzahl der bearbeiteten Banknotendavon: Anzahl der an Kunden wieder ausgegebenen Banknoten
(Hinweis: Bei der Bundesbank eingezahlte Banknoten sind hier nicht auszuweisen.)davon: Anzahl nicht umlauffähiger Banknoten
5 €
10 €
20 €
50 €
100 €
200 €
500 €
2.
Operationale Daten zu beschäftigtenbedienten Systemen
Anzahl der bearbeiteten Banknotendavon: Anzahl der an Kunden wieder ausgegebenen Banknoten
(Hinweis: Bei der Bundesbank eingezahlte Banknoten sind hier nicht auszuweisen.)davon: Anzahl nicht umlauffähiger Banknoten
5 €
10 €
20 €
50 €
100 €
200 €
500 €
3.
Anzahl der durch kundenbediente Systeme und Geldautomaten ausgegebenen Euro-Banknoten
Stück Banknoten
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.