§ 3 BAProNotFPrV — Inhalt der Prüfung
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
Prüfungsbereich „Liegenschafts- und Grundbuchrecht“ nach § 4,
2.
Prüfungsbereich „Familien- und Erbrecht sowie Internationales Privatrecht“ nach § 5,
3.
Prüfungsbereich „Handels- und Gesellschaftsrecht“ nach § 6,
4.
Prüfungsbereich „Büroorganisation“ nach § 7,
5.
Prüfungsbereich „Führung und Zusammenarbeit“ nach § 8.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.