§ 14 BürstPiMstrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bürsten- und Pinselmachermeisterverordnung vom 27. Juli 1993 (BGBl. I S.1414) außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.