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AZRG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Kapitel 1 · Registerbehörde und Zweck des Registers
  4. § 1 Registerbehörde, Bestandteile des Registers, Zweck des Registers
  5. Kapitel 2 · Allgemeiner Datenbestand des Registers
  6. Abschnitt 1 · Anlaß der Speicherung, Inhalt
  7. § 2 Anlaß der Speicherung
  8. § 3 Allgemeiner Inhalt
  9. § 4 Übermittlungssperren
  10. § 5 Suchvermerke
  11. Abschnitt 2 · Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht
  12. § 6 Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung
  13. § 7 Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe
  14. § 8 Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege
  15. § 8a Datenabgleich
  16. § 9 Aufzeichnungspflicht bei Speicherung
  17. Abschnitt 3 · Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden
  18. Unterabschnitt 1 · Datenübermittlung an öffentliche Stellen
  19. § 10 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
  20. § 11 Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten
  21. § 12 Gruppenauskunft
  22. § 13 Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung
  23. § 14 Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen
  24. § 15 Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Vollzugseinrichtungen, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz
  25. § 15a Automatisierte Datenübermittlung
  26. § 16 Datenübermittlung an Gerichte
Gesetz über das Ausländerzentralregister

Eingangsformel AZRG

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
AZRG
Nächste Vorschrift →
Inhaltsübersicht

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Statistik

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Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.