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AZRG
  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Kapitel 1 · Registerbehörde und Zweck des Registers
  4. § 1 Registerbehörde, Bestandteile des Registers, Zweck des Registers
  5. Kapitel 2 · Allgemeiner Datenbestand des Registers
  6. Abschnitt 1 · Anlaß der Speicherung, Inhalt
  7. § 2 Anlaß der Speicherung
  8. § 3 Allgemeiner Inhalt
  9. § 4 Übermittlungssperren
  10. § 5 Suchvermerke
  11. Abschnitt 2 · Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht
  12. § 6 Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung
  13. § 7 Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe
  14. § 8 Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege
  15. § 8a Datenabgleich
  16. § 9 Aufzeichnungspflicht bei Speicherung
  17. Abschnitt 3 · Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden
  18. Unterabschnitt 1 · Datenübermittlung an öffentliche Stellen
  19. § 10 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
  20. § 11 Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten
  21. § 12 Gruppenauskunft
  22. § 13 Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung
  23. § 14 Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen
  24. § 15 Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Vollzugseinrichtungen, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz
  25. § 15a Automatisierte Datenübermittlung
  26. § 16 Datenübermittlung an Gerichte
  27. § 17 Datenübermittlung an das Zollkriminalamt
  28. § 17a Datenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
  29. § 17b Datenübermittlung an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
  30. § 18 Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung
  31. § 18a Datenübermittlung an die Träger der Sozialhilfe und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen
  32. § 18b Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
  33. § 18c Datenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden
  34. § 18d Datenübermittlung an die Jugendämter, die Unterhaltsvorschussstellen und die Elterngeldstellen
  35. § 18e Datenübermittlung an die Meldebehörden
  36. § 18f Datenübermittlung an die Familienkasse Direktion und die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit
  37. § 18g Datenübermittlung an die Träger der Deutschen Rentenversicherung
  38. § 19 Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden
  39. § 20 Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst
  40. § 21 Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren und im beschleunigten Fachkräfteverfahren
  41. § 21a Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens
  42. § 22 Abruf im automatisierten Verfahren
  43. § 23 Statistische Aufbereitung der Daten
  44. § 23a Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit für Zwecke der Beschäftigungsstatistik
  45. § 24 Planungsdaten
  46. § 24a Verarbeiten personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke
  47. Unterabschnitt 2 · Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen
  48. § 25 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
  49. § 26 Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
  50. § 26a Datenübermittlung an die Europäische Kommission nach Artikel 27 der Richtlinie 2001/55/EG
  51. § 27 Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen
  52. Kapitel 3 · Visadatei
  53. § 28 Anlaß der Speicherung
  54. § 29 Inhalt
  55. § 30 Übermittelnde Stellen
  56. § 31 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
  57. § 32 Dritte, an die Daten übermittelt werden
  58. § 33 Abruf im automatisierten Verfahren
  59. Kapitel 4 · Rechte der betroffenen Person
  60. § 34 Auskunft an die betroffene Person; Datenschutzcockpit
  61. § 34a Datenschutzrechtliche Kontrolle
  62. Kapitel 5 · Berichtigung von Daten, Löschung von Daten und Einschränkung der Verarbeitung
  63. § 35 Berichtigung
  64. § 36 Löschung
  65. § 37 Einschränkung der Verarbeitung
  66. § 38 Unterrichtung beteiligter Stellen
  67. Kapitel 6 · Weitere Behörden
  68. § 39 Aufsichtsbehörden
  69. Kapitel 7 · Schlußvorschriften
  70. § 40 Rechtsverordnungen
  71. § 41 Verwaltungsvorschriften
  72. § 42 Strafvorschriften
  73. § 43 Aufhebung von Rechtsvorschriften
  74. § 44 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
Gesetz über das Ausländerzentralregister

Eingangsformel AZRG

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
AZRG
Nächste Vorschrift →
Inhaltsübersicht

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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