Eingangsformel AZRG-DV

Auf Grund des § 40 Abs. 1 des AZR-Gesetzes vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2265) verordnet das Bundesministerium des Innern:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.