Anlage II AVMedKfAusbV — (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien/zur Kauffrau für audiovisuelle Medien - Zeitliche Gliederung -
(Fundstelle: BGBl. I 1998, S. 1036 - 1037)
1. Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,
1.2
Berufsbildung,
1.3
Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis e,
1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.5
Umweltschutzin Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
2.1
Planung, Lernziel a,
5.1
Team- und Projektarbeit, Lernziel a,zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
4.1
Rechnungswesenin Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildposition
5.4
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis c,zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.2
Durchführung, Lernziele a und b,
5.3
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
2.1
Planung, Lernziel a,fortzuführen.
2. Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.3
Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, Lernziele f bis h,
2.1
Planung, Lernziel b,
2.2
Durchführung, Lernziel c,in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
5.1
Team- und Projektarbeit, Lernziele b bis f,
5.2
Kommunikation, Lernziele a bis c,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes, Lernziel c,
1.3
Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, Lernziel d,
5.4
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.3
Repertoire- und Rechtebeschaffung,
4.4
Honorar- und Lizenzabrechnung, Lernziel a,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
5.3
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
5.4
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und c,fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.2
Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Lernziele a bis d,
5.4
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,zu vermitteln.
3. Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
3.
Marketing und Vertrieb,
5.3
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziel c,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.5
Umweltschutz,
5.3
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
5.4
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und d,fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.1
Planung, Lernziel c,
2.2
Durchführung, Lernziele d bis h,
4.4
Honorar- und Lizenzabrechnung, Lernziel b,in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
5.1
Team- und Projektarbeit, Lernziele g und h,
5.2
Kommunikation, Lernziel d,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.3
Repertoire- und Rechtebeschaffung,
5.3
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgabenfortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.2
Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Lernziele e und f,
4.3
Investitions- und Finanzierungsrechnung,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.1
Planung, Lernziel a,
2.2
Durchführung, Lernziele a und b,
5.4
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,fortzuführen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.