Anlage 2 AusbEignV 2009 — (zu § 5)Muster
( Fundstelle: BGBl. I 2009, 92 )
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)
Zeugnis
Herr/Frau .......................................................
geboren am ................................in .................................
hat am ................................die Prüfung
nach der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88)
mit folgenden Ergebnissen bestanden:
PunkteNote
1.Schriftlicher Prüfungsteil....................
2.Praktischer Prüfungsteil....................
Damit wurden die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des § 30 des Berufsbildungsgesetzes nachgewiesen.
Ort/Datum
Unterschrift(en)
(Siegel der zuständigen Stelle)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.