(XXXX) AUG§1Abs2Bek 22

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekannt gemacht, dass die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes, beschränkt auf den Kindesunterhalt, verbürgt ist im Verhältnis zu dem US-Bundesstaat

South Carolina.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 7. Januar 1997 (BGBl. I S. 155).

Bundesministerium der Justiz

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.