Zweiundzwanzigste Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes
- Ausfertigungsdatum:
- 25.02.2003
- Fundstelle:
- BGBl I 2003, 364
- Stand:
- 20130405130402
Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekannt gemacht, dass die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes, beschränkt auf den Kindesunterhalt, verbürgt ist im Verhältnis zu dem US-Bundesstaat
South Carolina.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 7. Januar 1997 (BGBl. I S. 155).
Bundesministerium der Justiz
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